Kündigungsfristen der Kabelanbieter

Wenn man einen neuen Kabelanschluss haben möchte, wird man von den verschiedenen Anbietern geradezu mit Angeboten überschüttet. Da ist es gar nicht so leicht, den Überblick zu behalten und das beste Angebot heraus zu finden. Schon hier muss man viele Informationen zum jeweiligen Vertrag im Kleingedruckten mühsam suchen.

Aber was ist, wenn man den einmal abgeschlossenen Vertrag nicht mehr haben möchte? Dann wird es richtig schwierig, die notwendigen Informationen zu bekommen. Bei den Angeboten der verschiedenen Kabelnetzbetreiber sucht man vergebens muss man schon sehr genau im Kleingedruckten oder den AGBs, die oft in ebenfalls kleiner Schriftart gestaltet sind. Da findet man zwar meist die Mindestvertragslaufzeit des jeweiligen Anschlusses. Stellt sich nur noch die Frage: Wie lange ist die dazugehörige Kündigungsfrist? Gibt es eine einheitliche, womöglich gesetzliche Regelung? Und wo finde ich Angaben dazu?

Diese Fragen möchte ich heute mal beantworten und hoffe, damit ein wenig weiterhelfen zu können.

Die Kündigungsfristen sind genauso wie die Vertragsmindestlaufzeiten bei den einzelnen Anbietern unterschiedlich.

Kabel Deutschland:

Hier liegt die Mindestvertragslaufzeit für alle Angebote bei 12 Monaten. Seit

Verträge müssen schriftlich mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die erste Mindesetvertragslaufzeit muss eingehalten werden. Kündigt man nicht, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate.

Achtung: Bis Ende 2007 hatten die TV Verträge von Kabel Deutschland 24-monatige Laufzeiten.

Unitymedia:

Hier beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Hält man diese Frist nicht ein, verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate.

Kabel BW:

Die Kündigungsfrist bei Kabel BW ist 6 Wochen. Gekündigt werden kann erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich auch hier die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr.

PrimaCom:

Die erste Mindestvertragslaufzeit liegt hier bereits bei 24 Monaten. Gekündigt werden müssen Verträge mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Wird dieser Termin nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag allerdings nur um weitere 6 Monate.

Telecolumbus:

Telecolumbus unterscheidet bei seinen Kündigungsfristen zwischen dem Vertrag für den Kabelanschluss an sich und den Verträgen über die angebotenen Multimedia-Dienste. Der Kabelanschluss hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und muss mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Somit hat Telecolumbus die längste Kündigungsfrist.

Bei den Multimediadiensten variieren die Mindestvertragslaufzeiten. Kündigungen müssen mindestens 6 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgen, ansonsten werden Verträge um weitere 12 Monate verlängert.

Allgemeine Informationen:

Angaben über die jeweiligen Kündigungsfristen und weitere Informationen findet man bei allen Anbietern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese findet man auf den jeweiligen Websiten unter dem Menüpunkt “Service” zum Download. Also am Besten ausdrucken und in aller Ruhe durchlesen bevor man einen Vertrag abschließt. Oft gibt es auch übersichtliche Preistabellen zu den jeweiligen Angeboten zum Download.

Allgemein gilt, dass Kündigungen immer schriftlich erfolgen müssen, das heißt, per Post, Email oder Fax beim Kabelanbieter eingehen müssen. Um sicher zu gehen, dass die Kündigung auch dort ankommt, schicken Sie die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein oder Fax. So haben Sie einen Beleg darüber, dass der Brief beim Anbieter in Empfang genommen wurde. Ratsam ist es auch, die Kündigung nicht erst auf den letzten Drücker abzuschicken. Im Zweifelsfall gilt das Datum des Poststempels.

Eine Vorlage für eine Kündigung habe ich hier vorbereitet zum Download: Kündigungsvorlage

Die Adresse oder Faxnummer des Anbieters finden Sie auf Ihrer Rechnung oder bei uns: Adressen Kabelnetzbetreiber.

Sollten sich trotz gründlicher Recherche Fehler eingestellt haben, dann bitte einfach in einem Kommentar kurz schreiben, was falsch ist, wir prüfen das dann noch einmal.

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