Digital Receiver Zertifizierung bei Kabel Deutschland Teil1

Wenn ich mir die vielen Fragen in den Kommentaren und per Email so anschaue, dann gibt es sehr viele Missverständnisse und Unklarheiten rund um das Thema zertifizierte Receiver für Kabel Deutschland. Besonders wer nicht die Standard Einheitsreceiver von Kabel Deutschland nutzen möchte, weil diese einfach zu langsam umschalten, keinen HDMI Ausgang oder andere Features haben stößt dabei oftmals auf Probleme. Ich möchte mit diesem Artikel versuchen etwas mehr Licht ins Dunkel zu bringen. Dies ist Teil 1 der Beitragsreihe, Teil 2 folgt in den kommenden Tagen.

In den kommenden Monaten wird es hier einige Hardwaretests von Receivern geben. Den Anfang mache ich mit dem Digicorder HD K2, den mir Technisat freundlicherweise für einen Test zur Verfügung stellt. Auch die Liste mit zertifizierten Receivern für Kabel Deutschland werde ich überarbeiten. Aber beginnen wir mit den Basics zum Thema Zertifizierung.

Warum gibt es überhaupt eine Zertifizierung?

Primär um die beiden wichtigsten Punkte zu regeln: Jugendschutz und Kopierschutz.

Jugendschutz:

Dieser wird in Deutschland durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geregelt. Die betreffenden Stellen dazu aus dem JMStV:

§5 Abs. 1 Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.

§5 Abs. 3 Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er
1. durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert oder
2. die Zeit, in der die Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen.

Das bedeutet, das man entweder Filme, die ab 16 und 18 freigegeben sind erst zu bestimmten Uhrzeiten senden darf, das geschieht im Free TV, da werden Sendungen ab 16 Jahren ab 22:00 Uhr und Sendungen ab 18 Jahren ab 23:00 Uhr gezeigt. Im Pay-TV laufen FSK16 und FSK 18 Filme aber auch schon mal nachmittags. Hier muss also ein anderer Schutz her und diesen findet man in zertifizierten Receivern mit dem Jugendschutz PIN.

In vielen Foren liest man, dass viele User genervt von diesem Mechanismus sind. Auch mich selbst nervt das Ganze auch. In unserem Haushalt gibt es keine Kinder, also auch ist auch kein Jugendschutz notwendig. Aber das Gesetz ist eindeutig. Wenn die Anbieter FSK16/FSK18 Sendungen tagsüber ausstrahlen, dann muss sichergestellt sein, dass die Regelungen im JMStV erfüllt werden.

Aus diesem Grund ist Jugendschutz durch Abfrage einer PIN bei jeder Jugendgefährdenden Sendung Pflicht.

Kopierschutz:

Die Filme und Sendungen, die im Fernsehen laufen werden von irgendjemandem produziert. Die Produktion kostet nicht selten mehrere Millionen und die Unternehmen, die Filme und Serien produzieren wollen selbst bestimmen, wer die Filme sehen und speichern darf. Genau diese Unternehmen sind daran interessiert, dass ihre im TV ausgestrahlten Sendungen nicht (digital) aufgezeichnet werden können, dann damit sind sie sehr einfach in aller Welt verteilbar. Aus diesem Grund hat kein zertifizierter Receiver einen USB oder gar Netzwerk Ausgang, über den man aufgezeichnete Filme vom Receiver auf andere Geräte kopieren kann.

Erfüllt ein Receiver diese beiden Voraussetzungen, dann wird er mit Sicherheit von den Kabelnetzbetreibern und Premiere für deren digitales TV zertifiziert werden. In den kommenden Tagen folgt Teil 2, wie die Zertifizierung funktioniert, welche zertifizierten Receiver es gibt und was mit dem Empfang am Computer und Fernsehern mit eingebautem DVB-C Receivern ist.

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